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Wichtige Informationen

FAQs

Unsere Antwort auf die häufigsten Fragen

Wie lange dauert eine Sitzung?

In der Regel 20-30Minuten. Sie sollten 30 Minuten einplanen.
Bei Therapien infolge Unfällen ist die Terminzeit wegen des reduzierten Tarifs auf Max. 20Min. festgelegt.
Wir haben keine Abrechnungstarife für Administration somit gehört alles in diese Terminzeit inkludiert.

Wie rasch bekomme ich einen Termin?

Generell ist die laufende Woche voll? Wir werden pro Therapieeinheit entlöhnt. Somit versuchen wir unsere Terminpläne ausgelastet zu halten. Bitte haben Sie keine Erwartungen für Termine am selben Tag ihrer Kontaktaufnahme.
Ab Donnerstagabend bzw. Freitag wird die Folgewoche zumeist voll sein!

Bei vorhandener Verordnung oder falls es dringend sein sollte, bitten wir Sie um ihretwillen sich frühzeitig zu melden, teilweise sind einzelne Lücken noch vorhanden. Bitte nicht erst am Freitagnachmittag einen Termin für die nächste Woche abmachen wollen, besonders wenn Sie bereits seit längerem eine Verordnung zur Physiotherapie haben oder Ihnen ihr Arzt empfohlen hat bald mit der Therapie zu beginnen. Es sei denn es macht ihnen nichts aus 1-2 Wochen mit dem Beginn der Therapie zu zuwarten.

Was benötige ich für den Ersttermin?
  • Bei Überweisung eine gültige und aktuelle Physiotherapieverordnung von ihrem in der Schweiz anerkannten Arzt, Zahnarzt oder Chiropraktiker.
  • Ihre Versichertenkarte oder Unfallschein /-Nummer
  • Für Sie angemessene Kleidung. Ein guter ausführlicher Befund findet nicht durch die Kleidung hindurch statt („keine Diagnose durch die Hose“).
  • Allfällig vorhandene bildgebende Diagnostika (Röntgen/MRI/CT) Bilder oder deren Begleitberichte, Berichte von anderen Therapeuten, Ärzten etc. ggf. den ausgefüllten und unterzeichneten Erstkontaktfragebogen den Sie hier herunterladen können
  • ggf. Karte der Blutgerinnungsmessung (Quick/INR)
Soll ich zum Ersttermin früher erscheinen?

Ja, generell macht es Sinn beim Ersttermin (wegen den Formalitäten) 5-15‘ vor dem vereinbarten Zeitpunkt zu erscheinen. Besonders bei Selbstzahlern und Patienten welche über ihre Zusatzversicherung zur Behandlung kommen.

Kann ich auch ohne Verordnung Physiotherapie machen?

Ja das ist als Selbstzahler möglich. Sie kommen dann als Privatpatient und können von sämtlichen angebotenen Therapiemethoden und Konzepten profitieren. Diese bezogenen Therapien können dann aber Ihrer Kasse NICHT in Rechnung gestellt werden.
Wenn es aber die Krankenkasse (Grundversicherung) übernehmen soll dann benötigen wir zur Abrechnung mit der Kasse eine gültige Verordnung.

Nachträglich nachgereichte Verordnungen dürfen aus rechtlichen Gründen nicht akzeptiert werden.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung für komplementäre / alternative / präventive Medizin / Methoden haben können Sie von gewissen Therapien profitieren, welche gemäss Ihrem Vertrag von Ihrer Zusatzversicherung (mit-) übernommen werden können. Erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer Versicherung über Anerkennung und Deckung.

Kann ich bereits Termine planen auch wenn ich noch keine Verordnung habe?

Ja das können Sie. Seien Sie sich aber bewusst, dass wir offiziell bei Beginn der Therapie bzw. beim Ersttermin diese Verordnung haben sollten. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor die Behandlungen ohne vorhandene Verordnung zur Physiotherapie (es reicht nicht, wenn der Arzt gesagt hat er stelle eine aus oder sie sollte unterwegs sein) Ihnen Privat zu den Privattarifen in Rechnung zu stellen (siehe auch unter „Kann ich auch ohne Verordnung Physiotherapie haben?“ und „Wie wird die Therapie abgerechnet?“ oder „Was benötige ich für den Ersttermin?“).

Wie lange ist meine Physiotherapieverordnung gültig?

Laut Versicherungsgesetz verfällt eine Verordnung 5 Wochen nach dem Ausstellungsdatum.

Diese dürfen offiziell nicht mehr akzeptiert werden, wenn nicht innert diesem Zeitraum die Therapie begonnen wird. Diese Verordnung sollte innert 3 Monaten* abgeschlossen sein. Der Grund dafür, ist dass sich die Situation innert fünf Wochen Verändern kann und somit bei verspätetem Antritt der Therapie nicht mehr mit der Diagnose der Aussteller übereinstimmt.
Ich bitte Sie auch um ihretwillen wenn der Arzt eine Physiotherapie empfiehlt nicht lange zu zuwarten, ansonsten manifestiert sich die Problematik meist und es wird länger dauern, mehr Sitzungen benötigen und mehr Kosten und auch Einschränkungen für Sie verursachen um es (wieder) in den Griff zu kriegen.

Verordnung mit fehlenden / fehlerhaften Mindestangaben können zurückgewiesen werden bzw. müssen ersetzt und nachgereicht werden (siehe unter: „Kann ich bereits Termine planen auch wenn ich noch keine Verordnung habe?“ und „Kann ich auch ohne Verordnung Physiotherapie machen?“)

*Dies sind Richtlinien, Krankenkassen können diese Befolgen und Zahlungen verweigern. In diesem Fall haften Sie als Leistungsempfänger für den Rechnungsbetrag.

Wie viele Verordnungen/Serien kann ich machen?

Nach den Versicherungsgesetzen dürfen pro Diagnose / Fall (innert eines Jahres) bis zu 4 Serien à 9 Sitzungen (36x) abgerechnet werden. Darüber hinaus muss der Arzt eine individuelle Kostengutsprache bei Ihrer Versicherung beantragen. Achtung! Viele Versicherer versuchen dieses Gesetz zu unterwandern und machen „illegale“ und meist unaufgeforderte Gutsprachen von weitaus weniger Sitzungen. Dies um Sie einzuschüchtern und daran zu hindern weiter von einer Therapie zu profitieren.
Wir behandeln nicht über Gebühr und nach der Devise der Wirksamkeit – Wirtschaftlichkeit – Zweckmässigkeit.

Warum haben Sie keine Wartelisten?

Wir bemühen uns all unseren Patienten gerecht zu werden und in angemessener Frist einen Termin anbieten zu können. Wartelisten verschleppen dies nur. Wir können Sie jedoch in dringenden Fällen bei Ausfällen kontaktieren damit Sie einen früheren Termin erhalten. Wenn wir auf 2-3 Wochen ausgelastet sein sollten, verweisen wir in dringenderen Fällen an unsere Kollegen.

Wie wird die Therapie abgerechnet?

Bei uns gibts es verschiedene Möglichkeiten. Therapien, welche über einen Kostenträger der Grund- oder Unfallversicherung (Krankenkasse, Unfallversicherer, SUVA, Militärversicherung, Invalidenversicherung) werden über Tiers Payant direkt mit der jeweiligen Versicherung abgerechnet. Bei Leistungen über die Zusatzversicherer und bei Selbstzahlern gilt der Tiers Garant und es wird eine Rechnung an den Leistungsempfänger, sprich Sie ausgestellt.
Einzelne Privat-/Selbstzahler Behandlungen ohne Folgetermin werden direkt nach der Behandlung fällig. Serienbehandlungen mit Werten von mehr als 500.00 CHF werden direkt in der Praxis (siehe Frage „Kann ich Leistungen in Bar oder mit Karte bezahlen?“) im Anschluss an den letzten Termin beglichen.

Kann ich mit einer laufenden Verordnung zu Ihnen wechseln?

Ja das ist machbar. Wir benötigen dazu die laufende bzw. begonnene Verordnung (oder eine Kopie) und die Information wieviel Behandlungen Sie bereits davon bezogen haben. Alternativ ist ein laufende Kostengutsprache Ihrer Krankenklasse und eine Kopie der Langzeitverordnung möglich.

Kann ich eine Therapiepause einlegen?

Generell spricht nichts dagegen, wenn Folgetermine bereits vereinbart werden. Die Erfahrung zeigt allerdings dass bei einer Besserung der Situation die Behandlungsserie besser beendet und die Rechnung Abgeschlossen wird. Einerseits, weil es wenn es einem besser geht es meist untergeht sich in adäquater oder vereinbarter Zeit wieder für einen Termin oder den Abschluss zu melden bzw. die Folgetermine vergisst / verpasst, und andererseits kann sich die Situation / Problematik nach längerer Zeit auch verschlechtern oder ändern und Bedarf einer neuen Verordnung (siehe „Darf ich andere Behandlungen als Physiotherapie über eine Physiotherapieverordnung beziehen?“) mit aktueller Diagnose.

Eine Intevallvergrösserung bietet sich da eventuell besser an. Bsp.: von 1x/Woche 2x/Monat oder alle 3 Wochen. Dies kann auch Sinn machen um eine gute Situation zu erhalten.

Wir behalten uns vor ohne vereinbarte Folgetermin oder Verpassten Termin nach einer Vereinbarten Therapiepause, 4 Wochen nach dem letzten Termin die Serie abzuschliessen und die Rechnung auszulösen.

Darf ich andere Behandlungen als Physiotherapie über eine Physiotherapieverordnung beziehen?

Die Physiotherapie beinhaltet viele verschiedene Anwendungen, Konzepte und Methoden. Somit profitieren Sie von einem sehr Umfangreichen Angebot (Siehe Methodenliste). Welche je nach Ziel und Dienlichkeit zum Einsatz kommen können.
Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen. Es gibt Anwendungen und Therapien, welche den Zeitrahmen einer Physiotherapieeinheit überschreiten und finden deswegen keine Anwendung in der Physiotherapie. Wiederum darf nicht gemischt werden. Was über eine Zusatzversicherung abgerechnet werden kann, darf nicht die Grundversicherung unnötig belasten. Zudem besteht eine Liste mit (groben übergeordneten) Methoden welche von der Versicherern als physiotherapeutische Massnahmen akzeptiert sind. Darin gibt es einigen Spielraum aber nicht übermässigen.
Wir dürfen mit Einverständnis der Arztes die ggf. empfohlenen Therapiemethoden nach eigenem Ermessen anpassen / ändern wenn diese zu effizienterem erreichen des Zieles beitragen. Das bedeutet aber, dass wir Methoden anwenden sollen, welche aus schulmedizinischer Sicht effizient und zielorientiert sind.

Das sind evidenzbasierte Methoden, welche in Studien untersucht wurden und wozu es einen Wirksamkeitsnachweis gibt.
Wir sind als delegiert arbeitende Paramediziner dem Kostenträger (Krankenkasse) und dem Verordnenden Arzt Rechenschaft schuldig und handeln auch in Ihrem Interesse (der Arzt empfiehlt zur Besserung des Problems Physiotherapie und möchte auch überprüfen können ob seine Therapieempfehlung gewirkt hat. Die Krankenkasse möchte eine effiziente und kostengünstige Behebung einer Erkrankung).

Hierzu einige Beispiele

Sie kommen mit Schulter-Nacken oder Rücken Schmerzen. Der Arzt, möchte eine Schmerzlinderung/Entzündungshemmung, Verbesserung der Muskel- und Gelenksfunktion und kann nun Massage, Lockerung, Ultraschall oder ähnliches auf der Verordnung empfehlen. Wenn nach der Expertise der / des  behandelnden Physiotherapeutin / Physiotherapeuten aber eine aktive Therapie mit Dehnungen, Stabilisations- und Krafttraining und Verhaltenstraining zielführender sein wird, darf sie / er dies mit Ihnen besprechen und die Therapie anpassen. Wenn nun Sie als Patient nun aber lieber eine passive Therapie mit Massage, Fangopackung, Elektrotherapie / Ultraschall haben möchten kann dies zusätzlich oder auch nur dies gemacht werden. Mit der Aufklärung des / der Therapeuten/in, dass dies aus seiner / ihrer Sicht eventuell nicht Zielführend ist.*

Wenn nun die Ausgangslage zwischen Ihnen und dem Therapeuten dieselbe wie oben beschrieben ist, die Verordnung allerdings die Empfehlung für Rückentraining, Stabilisation, Rumpfkraft beinhaltet, dann kann nicht auf den Wunsch des Patienten eingegangen, und nur massiert werden, da dies nicht nur aus Sicht des Arztes und Therapeuten nicht zielführend wäre sondern auch unnötig Zeit und Geld verschwenden würde.

Eine ähnliche oder gleiche Situation entsteht, wenn nicht Diagnose-orientiert gearbeitet wird. Damit will gemeint sein, dass es immer wieder vorkommt, und vorkommen wird, dass während einer laufenden Verordnung ein andres Problem (Kopfschmerzen, Umgeknickter Fuss etc.) auftreten kann. Offiziell darf der Physiotherapeut nun nicht dieses Problem behandeln. 1. Weil er nicht den „direct access“ (kein Direktzugang) hat und selbst Behandlungsdiagnosen stellen darf welche er über die Grundversicherung abrechnen kann und 2. Weil die Therapie und Verordnung für eine andere Diagnose ausgerichtet ist und dafür bei der Krankenkasse in Rechnung gestellt wird. Das will nicht heissen, dass Sie der Therapeut mit einem akuten Problem im Stich lässt oder sich Ihrer dessen nicht annimmt und Ihnen auch Empfehlungen abgeben soll, aber er ist nicht verpflichtet dies zusätzlich oder innerhalb dieser Verordnungsserie zu behandeln. Es kann aber vereinbart werden, dass diese „akute“ Problematik auf privater Basis behandelt werden kann und nicht in die Rechnung der Krankenkasse fällt.
Gleich verhält es sich, wenn ein Problem behoben ist. Wenn nach 6 Behandlungen das Problem nicht mehr vorhanden, die Nackenstarre oder der Hexenschuss weg ist, darf nicht noch einfach für die 3 restlichen Behandlungen der offiziell 9 verordneten als „Wellness“ Massagen gemacht werden. Dies widerspricht unserer Verpflichtung der Zweckmässigkeit – Wirksamkeit – Wirtschaftlichkeit den Kostenträgern gegenüber. Aber alles was zu einer Rezidiphprophylaxe (Haltungsschulung, Ergonomie-/Krafttraining), beiträgt, darf gemacht und somit weiter bzw. „zu Ende“ therapiert werden.

*Wenn diese Situation ganz entgegen dem (moralischen) Empfinden des Therapeuten geht und dies nicht verantworten kann, kann er dies mit dem Arzt besprechen und / oder die Therapie verweigern bzw. beenden. Das gleiche Recht haben auch Sie. Wenn Ihnen eine Therapie (egal ob von Arzt, Therapeut, Masseur o.ä.) nicht passt oder sie nicht einverstanden sind, sprechen Sie die behandelnde Fachperson an und teilen Sie Ihre Ideen und Anliegen mit. Wenn Ihnen die Argumente der Behandler nicht genügen oder dies für Sie nicht zielführend ist, dürfen sie eine Therapie auch abbrechen. Aus Rechenschaftsgründen wird diese Situation dem Verordnenden Arzt ebenfalls mitgeteilt, damit er über die Situation im Bild ist und ggf. andere Therapien oder Schritte einleiten kann.

Kann ich Leistungen in Bar oder mit Karte bezahlen?

Ja, Sie können bei uns in Laupen vor Ort direkt in Bar (wenn möglich genaue Beträge) oder mit gängig EC- / oder Kreditkarten (keine PostCard) ihre Rechnung begleichen.
Die ausgeschriebenen Preise sind Methoden und Zeitgebundene (meist 15, 20, 30, 45, 60 Minuten) Pauschalen und NUR bei direkter Barzahlung nach der jeweiligen Behandlung gültig.
Bei Kartenzahlung kommt eine Transaktionsgebühr von etwa 1,5% -2,5% hinzu.
Bei Rechnungsstellung (meist nach Serienbehandlung und / oder bei Behandlungen welche die Zusatzversicherung übernehmen kann) wird pro 5 Minuten abgerechnet was je nach angewandter Methode und der aufgewandten Zeit teurer oder günstiger ausfallen kann als die ausgeschrieben Richtwert-Preise.

Bieten Sie auch manuelle Lymphdrainage an?

Ja wir bieten manuelle und apparative Lymphdrainage an. Optional mit Verordnung über die Grundversicherung oder über die Zusatzversicherung (siehe Frage „Kann ich auch ohne Verordnung Physiotherapie haben?“)

Die komplexe physikalische Enttstauungstherapie mit Kompressionsbandagierungen werden in der gängigen ambulanten Praxis aus diversen Gründen nur noch äusserst selten angewendet.

Bieten Sie auch Dry Needling an?

Ja wir bieten Dry Needling und Triggerpunkttherapie an. Optional mit Verordnung über die Grundversicherung oder als Selbstzahler / Privatpatient (siehe Frage „Kann ich auch ohne Verordnung Physiotherapie machen?“).

Wird ein Verpasster / kurzfristig abgesagter Termin verrechnet?

Ja, wenn ein vereinbarter Behandlungstermin nicht fristgerecht, mindestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben wird, oder Sie einen Termin versäumen wird dieser entweder mit einer Ausfallentschädigungspauschale von CHF 60.00 pro 30Min. in Rechnung gestellt oder es verfällt damit ein Termin der Serie.
Darf man das? Ja laut Schweizer Recht ist das so und überall gängige Praxis, zudem ist das noch Verhältnismässig günstig und entgegenkommend im Vergleich mit den folgenden Beispielen. Gewisse Praxen oder Spitäler haben eine 48 oder gar 72 Stundenfrist nach der etwaige Termine verrechnet werden. Zahnärzte dürfen sogar die geplante Behandlung voll in Rechnung stellen, was durchaus mal sehr teuer werden kann.
Aber dies ist auch nachvollziehbar. Es wird Aufwand zur Vorbereitung und Planung betrieben und meist ist es nicht mehr möglich eine Lücke im Terminplan so kurzfristig noch zu füllen. Dadurch entsteht dem Behandler ein finanzieller Schaden. Dieser sollten von Rechtens wegen dadurch gemindert werden.
Siehe hierzu: https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/rechtsfragen/sonstiges-recht/muss-ich-die-verpasste-sitzung-bezahlen

Wieso wurde eine aufwendige Therapie (Tarifposition 7311) verrechnet?

Die Tarife sind bei der Physiotherapie pauschalisiert, diagnosegebunden. Bei mehreren vorhandenen Diagnosen (auch wenn nur eine auf der Verordnung steht), wenn mehrere Gelenke oder Körperregionen involviert sind und oder bei schwereren Krankheitsbildern/-fällen und diese die Therapie deren Planung oder Zielerreichung erschweren, wird dies als aufwändige Therapie gewertet.

Erkrankungen der Lunge, des Nervensystems oder Lymphdrainage gelten immer als aufwändige Behandlung.

Kann ich auch in Raten zahlen?

In Ausnahmefällen machen wir das. Bitte erfragen Sie uns schriftlich (Mail) danach. Ihrer Anfrage muss enthalten: Die Begründung / Schilderung aus welchen Gründen Sie eine erbrachte Leistung nicht innert 20-30 Tagefrist leisten können und machen Sie uns dazu einen Vorschlag wie Sie planen (Umfang und Zeitrahmen) diese Ratenzahlung zu leisten.
Wir behalten uns das Recht vor auf die Ratenbeträge einen Zins von 3% zu erheben.

Schreiben Sie Berichte für den Arzt?

Es werden Berichte auf bitten der Krankenkasse (wird der Versicherung in Rechnung gestellt) für die Versicherung bzw. deren Vertrauensarzt verfasst. Diese beinhalten nur Informationen zu der aktuellen Situation / Diagnose.
Auf Bitten eines Arztes oder bei Abschlüssen, sowie auch bei Anfragen an den Arzt unsererseits, oder bei Übergaben unter Fachpersonen (von einer Praxis/Spital/Klinik zur anderen), treten wir mit kurzen Berichten (unsererseits meist per Mail) in Kontakt.
Falls Sie einen Bericht für einen Arzt oder eine Versicherung (kleines Gutachten, Expertisenbericht, Zweitmeinung etc.) benötigen und von uns wünschen, wird dies Ihnen als Auftraggeber privat in Rechnung gestellt. Hierbei gilt der Stundenansatz (Aktenstudium, Recherche, Bericht) von CHF 120.00, mind. aber CHF 80.00/Seite DIN-A4.

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Wir bieten unseren Service in Laupen an.